Infos für 4. Klässler
Information zum Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2026/27
1. Wer muss sich anmelden?
Alle Schüler/innen der 4. Klasse Volksschule für die Vorarlberger Mittelschule/das Gymnasium
2. Wann melde ich mich an?
Ab dem 1. Montag des zweiten Semesters bis spätestens zum zweiten Freitag des zweiten Semesters (16. Februar - 27. Februar) kann man sich bei der Wunschschule anmelden.
3. Wo melde ich mich an?
An der Erstwunschschule. Sprengelwechsel an der VMS: Anmeldung unbedingt bei der Sprengelschule mit dem Vermerk "Sprengelwechsel".
4. Welche Unterlagen benötige ich?
Die Schulnachricht im Original samt ausgefülltem Reihungsformular (grünes Blatt Rückseite), den Zusatz zum Semesterzeugnis und das Anmeldeformular (meist haben die Schulen ein eigenes Formular.)
5. Wie gebe ich meine Schulwünsche bekannt?
Die Schulwünsche nummerieren Sie auf dem Reihungsformular in der gewünschten Reihenfolge der Bearbeitung mit den Ziffern 1 (Erstwunsch) bis (maximal) 6. Die Angabe von realistischen Ersatzwünschen wird dringend empfohlen.
Sportmittelschule: Hat Ihr Kind die Aufnahmeprüfung erfolgreich bestanden, werden Sie von der Sportmittelschule über die weiteren Schritte schriftlich informiert.
Musikmittelschule: Ihr Kind hat die Aufnahmeprüfung erfolgreich bestanden und kann nun die Musikmittelschule als Erstwunsch anführen. Dies bedeutet aber je nach „Platzierung“ noch keine sichere Aufnahme. Daher empfiehlt es sich, weitere Reihungen gründlich zu überlegen und vorzunehmen.
Gymnasium: Wenn Ihr Kind die Gymnasialreife ( nur „Sehr gut“ oder „Gut“ in Deutsch und Mathematik), bzw. die niedrigste (beste) Punktesumme 12 bis 15 aufweist, kann es sich an den verschiedenen Gymnasien anmelden. Auch hier ist eine Reihung empfehlenswert. Ist die Gymnasialreife zum Schulschluss nicht mehr gegeben, kann die Schulkonferenz die Gymnasialreife auch mit der Note „Befriedigend“ aussprechen, oder Ihr Kind meldet sich zu einer Aufnahmeprüfung an. Ist diese nicht erfolgreich, besucht Ihr Kind die entsprechende Sprengelmittelschule.
6. Wie erfolgt die vorläufige Zuweisung des Schulplatzes?
Die vorläufige Zuweisung der Schulplätze erfolgt in zwei Etappen. Im Erstverfahren weist die Erstwunschschule nach Maßgabe der vorhandenen Ausbildungsplätze und der Reihung vorläufige Schulplätze zu. Die Erstwunschschule benachrichtigt Sie schriftlich, ob ein vorläufiger Schulplatz zugewiesen werden konnte.
7. Die endgültige Aufnahme
erfolgt durch die Abgabe des Jahreszeugnisses im Original bei der angestrebten Schule. Aufnahmsbewerber/innen, die einen vorläufigen Schulplatz für die 1. Klasse AHS erhalten haben und zum Schuljahresende die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, haben eine Aufnahmeprüfung abzulegen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.schulanmeldung.at
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